Versicherungen haben eine - auch wenn Sie es nicht für möglich halten
- recht lange Tradition. Die ersten Versicherungen gab es bereits schon in antiker
Zeit. Eventuell ist Ihnen ja der "Codex Hammurabi" ein Begriff? Die
Gesetzesstele des gleichnamigen babylonischen Königs wurde bereits in der
Zeit von 1792-1750 aufgestellt und hat in seinen Grundzügen noch heute
Gültigkeit. Der "Codex Hammurabi" klärt Haftungsfragen für
unvorhergesehene Ereignisse, die von Menschenhand verursacht wurden. An dem
daraus abgeleiteten Grundsatz: "Wer am Eigentum eines andren einen Schaden
verursacht, der hat diesen zu ersetzen" orientiert sich heute jede Versicherung,
die etwas mit Haftpflicht und Schadenersatz zu tun hat. - Demnach also auch
die KFZ Versicherungen auf dem Markt, die Sie, wenn Sie ein Fahrzeug auf Deutschlands
Straßen bewegen möchten, abzuschließen haben. Wie Sie sicherlich
schon ahnen, handelt es sich um die Kfz Haftpflichtversicherung in Deutschland,
die im Rahmen der
Auto Versicherungen hierzulande eine Pflichtversicherung -
also gesetzlich vorgeschrieben - ist und von ihrer Art her daher mit der Pflichtversicherung
in der Sozialversicherung zu vergleichen ist. Das gilt, obwohl andere Haftpflichtversicherungsformen,
die es gibt, zwar den Begriff "Pflicht" enthalten, jedoch keine Pflichtversicherungen
darstellen, da der Begriffsteil "Pflicht" sich eben auf den "Codex
Hammurabi" bezieht, der, wie Sie nun wissen, den Grundsatz enthält:
"Wer am Eigentum eines andren einen Schaden verursacht, der hat diesen
zu ersetzen", worin sich diese moralische Verpflichtung begründet.
Diese moralische Verpflichtung besteht insbesondere gegenüber den an einem
Unfall beteiligten Personen. Durch Ihre Versicherung fürs Auto erhalten
Menschen, die durch Sie zu Schaden kommen, nicht nur möglicherweise eine
Ersatzleistung für ihr durch einen von Ihnen verursachten Unfall beschädigtes
oder gar zerstörtes Fahrzeug, die Versicherung greift auch, wenn ihnen
durch den Unfall selbst etwas zustößt. In Deutschland gibt es dabei
gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen für die Kfz Haftpflichtversicherung.
Die gesetzliche
Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt dabei
bei 7,5 Millionen Euro, bei 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000
Euro für Vermögensschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar
mit den Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. Das heißt, Sie
könnten auch einen Ferrari rammen und diesen "schrotten", die
Mindestdeckungssumme von einer Million Euro, die pauschal für Sachschäden
gilt, würde auch einen derartigen Schaden locker decken.
In Deutschland wird die Moral des Ersatzes von verursachten Schäden
recht hoch gehalten. - Dies zeigen die Mindestdeckungssummen. Fahren Sie hingegen
ins Ausland, so müssen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt informieren,
wie es in Ihrem Reiseland mit der Moral beim Ersatz von verursachten Schäden
im Straßenverkehr bestellt ist. Sie werden hier leider feststellen,
dass einige - auch zur EU gehörende Länder - hier weitaus niedrigere
Mindestdeckungssummen angesetzt haben, die aber wenn Sie sich mit ihrem Fahrzeug
im Ausland aufhalten, gelten und die unter Umständen die entstandenen
Schäden bei einem Unfall von der Summe her nicht decken. Hier sollten
Sie sich bei Ihrer eigenen Versicherung vor Reiseantritt unbedingt schlau
machen, ob nicht eventuell eine Zusatzdeckung abzuschließen ist.
