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Autoversicherungen - Mit dem Auto im Ausland unterwegs: Das sollten Sie klären!

Sie haben vor ins Ausland zu fahren - mit dem eigenen Wagen? Oder aber Sie wollen sich im Ausland am Urlaubzielort einen Mietwagen nehmen? Haben Sie sich das auch gut überlegt? Zum einen, wenn Sie mit dem eigenen Wagen in den Urlaub fahren möchten, gibt es doch weitaus bequemere Wege ans Urlaubziel zu kommen. Es sei denn es existiert dorthin keine Flug- oder Bahnverbindung! Wenn es aber nun einmal nicht anders geht, oder Sie eine derartige Fahrt für recht interessant halten und auch schon auf dem Weg in den Urlaub etwas erleben wollen, dann sollten Sie sich grundsätzlich vor Ihrer Abreise nach allen Seiten hin absichern, und zwar vor allem, was Ihre Autoversicherung angeht. Während in Deutschland bei den Autoversicherungen, insbesondere der Kfz Haftpflicht bestimmte Mindestdeckungssummen gelten (7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1.000.000 Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden), sieht es - auch im europäischen Ausland - diesbezüglich nicht so rosig aus, was die Absicherung der anderen Verkehrsteilnehmern angeht. Letztlich liegt es in Ihrer eigenen Moral, aber auch in Ihrer eigenen finanziellen Sicherheit letztlich, ob Sie nicht doch bei einer Reise mit dem Auto ins Ausland vor der Abreise ihre Auto Versicherung dahingehend ergänzen, dass ähnlich hohe Deckungssummen im Rahmen der Kfz Haftpflicht auch im Ausland vorhanden ist. Fahren Sie mit dem eigenen Wagen, so sind Sie gut beraten die Internationale Versicherungskarte mitzuführen. Von dieser haben Sie sicherlich schon gehört. Bekannt ist diese nämlich auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Mit ihr besteht bei der KFZ Versicherung allerdings nur Schutz im Rahmen der Kfz Haftpflicht, nicht in der Kaskoversicherung. Ihr Auto damit versichern können Sie durch einen Anruf bei Ihrem Kfz Versicherer. Wenn Sie in Länder reisen möchten wie Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, nach Mazedonien, Polen, Rumänien, nach Serbien-Montenegro, nach Tschechien, Tunesien, und auch in die Türkei, müssen Sie schon bei der Einreise den Nachweis des Vorhandenseins dieser Versicherungskarte erbringen. In Italien und Spanien ist sie für die Einreise zwar nicht notwendig, wird aber im Falle der Aufnahme von einem Crash meist verlangt. Ein hilfreicher Reisebegleiter ist im Übrigen für Sie auch der Europäische Unfallbericht, bei dem bei der Aufnahme der Unfalldaten eigentlich nichts schief laufen kann, weil die Anforderungen der zu machenden Angaben in mehreren Sprachen gelistet sind.

Für den Fall, dass sie sich erst am Urlaubsort einen Wagen mieten - am besten von einer renommierten international agierenden Mietagentur und nicht von einem Einheimischen auf dem Hinterhof - so gilt bei den Auto Versicherungen der moralische Grundsatz, dass Sie auch hier für eine ausreichende Deckung sorgen. Die Differenz zwischen den im Urlaubsland geltenden Deckungssummen im Rahmen der KFZ Versicherungen zu "deutschen Verhältnissen" können Sie hier mittels einer so genannten Mallorca-Police auffangen. Anders als Sie von der Bezeichnung her nämlich vermuten würden, gilt dieser Deckungsausgleich nicht nur auf der spanischen Baleareninsel Mallorca, sondern auch in vielen anderen beliebten Urlaubsländern, die sich innerhalb der europäischen Grenzen befinden, wo Sie sich einen Mietwagen nehmen. Einige Autoversicherungen enthalten bereits schon eine so genannte "Mallorca-Klausel". Dies sollten sie aber prüfen.



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