Sie haben vor ins Ausland zu fahren - mit dem eigenen Wagen? Oder aber Sie wollen
sich im Ausland am Urlaubzielort einen Mietwagen nehmen? Haben Sie sich das
auch gut überlegt? Zum einen, wenn Sie mit dem eigenen Wagen in den Urlaub
fahren möchten, gibt es doch weitaus bequemere Wege ans Urlaubziel zu kommen.
Es sei denn es existiert dorthin keine Flug- oder Bahnverbindung! Wenn es aber
nun einmal nicht anders geht, oder Sie eine derartige Fahrt für recht interessant
halten und auch schon auf dem Weg in den Urlaub etwas erleben wollen, dann sollten
Sie sich grundsätzlich vor Ihrer Abreise nach allen Seiten hin absichern,
und zwar vor allem, was Ihre Autoversicherung angeht. Während in Deutschland
bei den Autoversicherungen, insbesondere der Kfz Haftpflicht bestimmte Mindestdeckungssummen
gelten (7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1.000.000 Euro bei Sachschäden
und 50.000 Euro für
Vermögensschäden), sieht es - auch im europäischen
Ausland - diesbezüglich nicht so rosig aus, was die Absicherung der anderen
Verkehrsteilnehmern angeht. Letztlich liegt es in Ihrer eigenen Moral, aber
auch in Ihrer eigenen finanziellen Sicherheit letztlich, ob Sie nicht doch bei
einer Reise mit dem Auto ins Ausland vor der Abreise ihre Auto Versicherung
dahingehend ergänzen, dass ähnlich hohe Deckungssummen im Rahmen der
Kfz Haftpflicht auch im Ausland vorhanden ist. Fahren Sie mit dem eigenen Wagen,
so sind Sie gut beraten die Internationale Versicherungskarte mitzuführen.
Von dieser haben Sie sicherlich schon gehört. Bekannt ist diese nämlich
auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Mit ihr besteht bei
der KFZ Versicherung allerdings nur Schutz im Rahmen der Kfz Haftpflicht, nicht
in der Kaskoversicherung. Ihr Auto damit versichern können Sie durch einen
Anruf bei Ihrem Kfz Versicherer. Wenn Sie in Länder reisen möchten
wie Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel,
Lettland, Malta, Marokko, nach Mazedonien, Polen, Rumänien, nach Serbien-Montenegro,
nach Tschechien, Tunesien, und auch in die Türkei, müssen Sie schon
bei der Einreise den Nachweis des Vorhandenseins dieser Versicherungskarte erbringen.
In Italien und Spanien ist sie für die Einreise zwar nicht notwendig, wird
aber im Falle der Aufnahme von einem Crash meist verlangt. Ein hilfreicher Reisebegleiter
ist im Übrigen für Sie auch der Europäische Unfallbericht, bei
dem bei der Aufnahme der Unfalldaten eigentlich nichts schief laufen kann, weil
die Anforderungen der zu machenden Angaben in mehreren Sprachen gelistet sind.
Für den Fall, dass sie sich erst am Urlaubsort einen Wagen mieten -
am besten von einer renommierten international agierenden Mietagentur und
nicht von einem Einheimischen auf dem Hinterhof - so gilt bei den Auto Versicherungen
der moralische Grundsatz, dass Sie auch hier für eine ausreichende Deckung
sorgen. Die Differenz zwischen den im Urlaubsland geltenden Deckungssummen
im Rahmen der KFZ Versicherungen zu "deutschen Verhältnissen"
können Sie hier mittels einer so genannten Mallorca-Police auffangen.
Anders als Sie von der Bezeichnung her nämlich vermuten würden,
gilt dieser Deckungsausgleich nicht nur auf der spanischen Baleareninsel Mallorca,
sondern auch in vielen anderen beliebten Urlaubsländern, die sich innerhalb
der europäischen Grenzen befinden, wo Sie sich einen Mietwagen nehmen.
Einige Autoversicherungen enthalten bereits schon eine so genannte "Mallorca-Klausel".
Dies sollten sie aber prüfen.
